Erklärvideo der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften
Was ist eine EEG?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist eine organisierte Gruppe von Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam erneuerbare Energiequellen wie Sonnen-, Wind- oder Wasserenergie zu nutzen. Innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers können EEGs Energie in Form von Strom, Wärme oder erneuerbarem Gas erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen, indem sie die Infrastruktur des Netzbetreibers, z. B. das Stromnetz, nutzen. Die Mitglieder einer EEG erzeugen und teilen ihre Energie lokal, was nicht nur kosteneffizienter und umweltfreundlicher ist, sondern auch ihre Energieunabhängigkeit stärkt.
Was ist eine BEG?
Für Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG) gelten ähnliche Regelungen wie für EEG.
Der Unterschied besteht darin, dass BEGs nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen dürfen, ohne auf erneuerbare Energiequellen beschränkt zu sein, und sich über mehrere Netzbetreibergebiete in Österreich erstrecken können. Sie sind also nicht an ein Umspannwerk gebunden. Mitglieder einer BEG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, wobei nicht die Gewinnerzielung, sondern der gemeinschaftliche Energiebetrieb im Vordergrund steht. Im Gegensatz zu EEGs können sich auch größere Unternehmen und Energieversorgungsunternehmen an BEGs beteiligen, jedoch ohne Kontrollmacht auszuüben. Damit soll sichergestellt werden, dass natürliche Personen und kleinere Akteure einen bestimmenden Einfluss behalten.
Was ist ein Smartmeter?
Ein Smartmeter, auch intelligenter Stromzähler genannt, ist ein modernes Gerät zur Erfassung des Energieverbrauchs in Haushalten und Unternehmen. Er zeichnet den Strom-, Gas- oder Wasserverbrauch digital auf und übermittelt die Daten automatisch an den Energieversorger. Dies ermöglicht eine genauere und zeitnahe Abrechnung sowie eine bessere Überwachung und Steuerung des Verbrauchs. Smartmeter bieten auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch in Echtzeit zu verfolgen, was den Nutzern hilft, ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten und Energiekosten zu senken.
Steuerrechtliches zu PV-Anlagen
Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerbefreit, sofern die Engpassleistung der Anlage 25 kWp nicht überschreitet. Diese Befreiung erleichtert es Einzelpersonen und Unternehmen, erneuerbare Energien zu nutzen und zu fördern.
Bei der Umsatzsteuer gibt es Unterschiede je nach Nutzung: Für Strom, der an Wiederverkäufer wie OeMAG oder andere Energieversorger geliefert wird, übernimmt der Wiederverkäufer die Umsatzsteuerschuld. Das bedeutet, dass diese direkt vom Energieversorger für den Stromlieferanten abgeführt wird und der Lieferant eine Nettogutschrift erhält, die auf sein Konto überwiesen wird.
Für den selbst verbrauchten Strom müssen Photovoltaikanlagenbetreiber die Umsatzsteuer von 20 % selbst an das Finanzamt abführen. Dies geschieht im Rahmen der monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuererklärung, es sei denn, es greift die Kleinunternehmerregelung.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerrechtliche Beratung! Für eine detaillierte und individuelle Beratung empfehlen wir das Gespräch mit einem Steuerberater, um alle spezifischen Fragen und Details zu Ihrer Anlage und Situation zu klären.
Fragen?