Deine bestehenden Verträge mit deinem Energiedienstleister als Einspeiser oder Verbraucher bleiben durch die Mitgliedschaft in der EEG unberührt – auf keinen Fall kündigen. Neue Verträge oder Kündigungen bei deinem Energiedienstleister sind unabhängig von deiner Mitgliedschaft in der EEG. So bleibt deine Flexibilität erhalten, während du gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leistest.

Die EEG / BEG im Überblick

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Anmeldung

Melde dich als Verbraucher und/oder Einspeiser mit deinem Zählpunkt über das Onlineportal an. Achtung: Einspeiser und Verbraucher haben unterschiedliche Zählpunkte – diese findest du im jeweiligen Netzbetreiberportal –Tinetz bzw. Kärnten Netz

Günstigere Tarife

Erhalte als Einspeiser attraktive EEG-Tarife und als Verbraucher deutlich reduzierte Preise im Vergleich zum Energiedienstleister. Das ist fair, denn wir legen selbst die Preise fest und liefern den Strom.

Abrechnung

Die Netzentgelte reduzieren sich um 28%. Der Erneuerbaren-Energie-Förderbetrag entfällt. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt jährlich durch die Netzbetreiber. Der Betrag für den Verbrauch wird umgehend monatlich nach Abrechnung per SEPA durch die EEG eingezogen. Einspeiser erhalten 4 Wochen nach Abrechnung der Verbraucherkosten im Folgemonat eine Auszahlung durch die EEG.

Mitgliedschaft

Mit deiner Anmeldung wirst du Mitglied in der EEG, deren Grundlage das Vereinsrecht ist.

VERBRAUCHER
Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt 10.- Euro pro volle 10.000 kWh Jahresverbrauch, mindestens jedoch 10.- Euro.

EINSPEISER
Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt 10.- Euro pro volle 10 kWp Einspeisung, mindestens jedoch 10.- Euro.

Der EEG-Mitgliedsbeitrag 2024 beträgt 1.- Euro pro Zählpunkt und Monat.

Online Registrierung

Die Anmeldung erfolgt einfach online.

Wichtig zu wissen!

Wir prüfen Deine Daten und leiten sie wöchentlich an das EDA-Anwenderportal und den Netzbetreiber weiter. Die Freischaltung kann bis zu 4-5 Arbeitstage dauern, der voraussichtliche Starttermin ist der 1. August 2024.

Richte Dir Deinen Zugang im Kundenportal von Tinetz  oder Kärnten Netz ein, falls Du noch keinen hast. Dort bestätigst Du auch Deine Teilnahme an der EEG. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du in die EEG einspeisen und/oder Strom von der EEG beziehen.

Wenn Du Dich als Verbraucher bei uns angemeldet hast, benötigen wir dazu auch umgehend Deine letzte Jahresrechnung Deines Stromlieferanten.

Stromabrechnung: Die EEG verrechnet nur den reinen Arbeitsstrom. Andere Abgaben sind auf der Netzbetreiber-Jahresrechnung aufgeführt, der auch die Reduktion der verbrauchten kWh entnommen werden kann.

ACHTUNG: Der Energieversorger bzw. -abnehmer darf nicht gekündigt werden – diese Verträge laufen parallel wie gewohnt weiter!

Benötigst du Hilfe?

Unser Service für dich

  • Wir helfen dir, die richtigen Mitglieder für deine EEG zu finden.
  • Wir kümmern uns um die Organisation und Abwicklung der EEG.
  • Wir erledigen die Abrechnungsarbeiten der EEG.
  • Wir arbeiten ständig an der Optimierung der EEG, z.B. automatische Mitglieder- und Abrechnungsfunktion.
  • Wir sorgen für Transparenz, damit jedes Mitglied den Überblick hat und weiß, woher sein Strom kommt.
  • Wir bieten eine Eigenoptimierung innerhalb der EEG und sorgen so für das Gleichgewicht zwischen Verbraucher und Stromproduzenten. Zusätzlich unterstützen wir die technische Eigenbedarfsoptimierung.

Beitrittsvoraussetzungen und Mitgliedschaftserklärung

Smartmeter-Installation: Wenn du noch keinen Smartmeter hast, wird dieser kostenlos vom Netzbetreiber installiert. Beantrage deinen Smartmeter bei deinem Netzbetreiber online hier für Tinetz und hier für Kärnten Netz. Erkennbar ist der Smartmeter an der Zählernummer, die mit „1KFM“ oder „1ELS“ beginnt und von zehn Ziffern gefolgt wird. Ein alter Zähler hat typischerweise nur eine 5-stellige Nummer und ist kein Smartmeter.

Gültiger Vertrag mit dem Netzdienstleister: Für eine Mitgliedschaft ist ein gültiger Vertrag sowohl als Einspeiser als auch als Verbraucher mit einem Netzdienstleister erforderlich.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, steht deiner Mitgliedschaft bei der EEG nichts im Wege.

Nahbereichsabfragen

Für EEGs in Osttirol:
Auskunft Nahbereich – Sichere Versorgung für Tirol

Für EEGs in Oberkärnten:
EEG | KNG (kaerntennetz.at)